Aktualisierung 16.04.2020:
Bundesverfassungsgericht – kein generelles Demonstrationsverbot
Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit des Corona-Shutdowns
Beate Bahner – Fachanwältin für Medizinrecht – Mediatorin im Gesundheitswesen und Fachbuchautorin im Springerverlag
Auszüge aus dem Inhalt:
- Alle Corona-Verordnungen sind sofort außer Kraft zu setzen
- Das Infektionsschutzgesetz ist keine Rechtsgrundlage für Shutdown
- Landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften ist rechtswidrig
- Corona-Verordnung verstößt eklatant gegen das Grundgesetz
Vollständigen Rechtsgutachten lesen
Bericht von 3Sat – Abschied vom Grundgesetz?
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